A1 Weitblick Fribourg

Beratungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klare Regeln für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Diese AGB beschreiben, wie A1 Weitblick Fribourg Beratungs- und Implementierungsmandate in Fribourg und Umgebung abwickelt.

Transparenz schafft Vertrauen.

01 / Rahmen

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für jedes Mandat, das A1 Weitblick Fribourg schriftlich bestätigt.

Sie gelten für Beratungs- und Implementierungsleistungen rund um Cashflow-Prognosen, Finanzmodellierung, Liquiditätsmanagement, Budgetierung und Geschäftsplanung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem separat vereinbarten Projektplan. Diese Dokumente und die AGB bilden zusammen die vertragliche Grundlage.

Die AGB werden mit der Auftragsbestätigung Bestandteil des Vertrags. Reine Softwarelieferungen, Lizenzen oder Leistungen Dritter sind nur erfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

02 / Zusammenarbeit

Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Gute Prognosen brauchen belastbare Daten und kurze Abstimmungswege.

Unsere Leistungen

A1 Weitblick Fribourg erstellt und bespricht Modelle, Prognosen und Auswertungen gemäss dem vereinbarten Projektumfang. Dazu können Datenaufbereitung, Szenarien, Liquiditätsmassnahmen und die Einführung passender Arbeitsabläufe gehören.

Ein Modell bildet Annahmen ab. Es ersetzt keine Geschäftsentscheidung und keine Prüfung durch die zuständigen Personen des Kunden.

Ihre Mitwirkung

Der Kunde stellt benötigte Finanzdaten vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Er benennt eine zuständige Ansprechperson und beantwortet Rückfragen innerhalb der vereinbarten Frist.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Angaben entstehen, werden frühzeitig gemeldet und können den Terminplan oder das Honorar verändern.

Änderungen am Auftrag: Neue Anforderungen, zusätzliche Szenarien oder ein abweichender Datenumfang werden als Change Request beschrieben. Die Umsetzung erfolgt erst nach Abstimmung von Inhalt, Termin und Vergütung.

03 / Abrechnung

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Basis

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand oder zum Pauschalpreis, wie im Angebot festgehalten. Zusatzleistungen werden separat bestätigt.

Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

Nebenkosten

Reisezeit, Spesen und weitere Auslagen werden nur verrechnet, wenn dies vorgängig vereinbart wurde. Belege können auf Wunsch eingesehen werden.

04 / Vertrauen

Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsdaten, Finanzzahlen, Planungen und interne Entscheidungsgrundlagen vertraulich. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht.

A1 Weitblick Fribourg verwendet Informationen nur für die vereinbarten Leistungen. Projektunterlagen werden nach Projektende gemäss gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und den getroffenen Vereinbarungen aufbewahrt oder gelöscht.

05 / Verantwortung

Haftung und Gewährleistung

Finanzmodelle unterstützen Entscheidungen. Die Verantwortung für diese Entscheidungen bleibt beim Management.

Fachgerechte Leistung: A1 Weitblick Fribourg erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach den anerkannten Standards der Finanzberatung in der Schweiz.

Haftungsrahmen: Eine Haftung besteht im gesetzlich zulässigen Umfang insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgen von Managemententscheiden auf Basis eines Modells wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.

Datenbasis: Die Aussagekraft von Prognosen hängt von den bereitgestellten Daten und Annahmen ab. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung und informiert A1 Weitblick Fribourg über erkennbare Fehler.

06 / Abschluss

Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Fribourg vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine zulässige Bestimmung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden angemessen angekündigt. Für bereits bestätigte Aufträge gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.